Förderprogramm Balkonkraftwerke

Hier finden Sie die aktuellen Informationen. Die Seite wird laufend erweitert.

Seit 1. März wird in Böblingen die Erstbeschaffung von neuen Balkonkraftwerken mit bis zu 200 Euro gefördert. Besitzer*innen eines Böblinger Bonuspasses erhalten sogar bis zu 600 Euro.

Häuser mit Balkonkraftwerk

Aktueller Status

Förderrichtlinie

Hier geht es zur Förderrichtlinie (201,1 KiB)
und zur Datenschutzerklärung (462,2 KiB).

Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Förderantrag

Ab wann kann ich einen Förderantrag stellen?
Die Anträge können erst eingereicht werden, sobald der städtische Haushalt 2024 in Kraft getreten ist. Ein konkretes Datum gibt es dafür noch nicht. Ab dem 01.03.2024 gekaufte Anlagen können aber rückwirkend bezuschusst werden, wenn es so weit ist.
Sie möchten benachrichtigt werden, wenn die Anträge möglich sind? Dann können Sie Ihre E-Mail-Adresse auf der Webseite unter der Rubrik „Aktueller Status“ eintragen.

Welche Nachweise werden für die Antragstellung benötigt?
Für die Antragstellung wird immer die Rechnung (auf Deutsch oder Englisch von einem EU-Händler) des Balkonkraftwerks, sowie ein Foto der installierten Anlage am Haus benötigt. Sind Sie Bonuspassempfänger*in, benötigen wir auch ein Foto oder Scan Ihres Bonuspasses. Zusätzlich benötigen wir die Anmeldenummer im Marktstammdatenregister.

Welche Kosten werden bezuschusst?
Es werden nur Anschaffungskosten der Balkonkraftwerke bezuschusst. Installationskosten sind in der Bezuschussung nicht mit inbegriffen. Es werden nur tatsächlich abgerechnete Kosten bezuschusst. Die Förderung beträgt bis zu 200€ pro Haushalt, maximal 50% der tatsächlichen Kosten.Für Inhaber*innen des Böblinger Bonuspasses (es gilt der Zeitpunkt der Antragsstellung) erhöht sich die Förderhöhe auf bis zu 600€ pro Haushalt, maximal 90% der tatsächlichen Kosten. 
 Rechenbeispiel 1: Wenn Sie eine Anlage für 550€ kaufen, werden davon 50%, aber maximal 200€ bezuschusst. In diesem Fall bekommen Sie 200€ zurückerstattet. Rechenbeispiel 2: Wenn Sie als Bonuspassempfänger*in eine Anlage für 550€ kaufen, werden davon 90% (maximal 600€) bezuschusst. In diesem Fall bekommen Sie 495€ zurückerstattet.
Wer kann einen Antrag stellen?Die Förderung richtet sich an Haushalte im Stadtgebiet Böblingen und Dagersheim. Die antragstellende Person muss dafür an der Adresse des Antrags gemeldet sein (Einwohnermeldedaten werden überprüft) und der*die zugehörige Kontoempfänger*in sein. Alternativ können Eigentümer*innen für vermietete Wohnungen ebenfalls eine Förderung beantragen (Nachweis erforderlich).
Wie viele Anträge kann ich stellen?Pro Haushalt kann ein Antrag gestellt werden.

Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?
Wir geben uns Mühe, die eingehenden Anträge innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten. Nach Bewilligung wird der Zuschuss in der Regel innerhalb von vier Wochen überwiesen.

Wann muss ich spätestens meine Rechnung einreichen?
Ihre Rechnung können Sie bis zu drei Monate nach dem Rechnungsdatum des Balkonkraftwerks einreichen.

Kann die Frist für das Einreichen des Antrags verlängert werden?
Ja, auf eine Anfrage per E-Mail an klimaschutz@boeblingen.de besteht die Möglichkeit, die Frist zu verlängern.

Kann ich meinen Förderantrag auch postalisch einreichen?
Die Antragstellung ist zugunsten der Umwelt digital ausgerichtet. Für eine Ausnahme wenden Sie sich bitte per Mail an klimaschutz@boeblingen.de.

Wann und wie kann ich Rückfragen zum Antrag stellen?
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine individuelle oder fachliche Beratung zur Auswahl oder Installation der Anlagen leisten können, sondern lediglich bei Rückfragen zum Antrag helfen können.

Fragen zu den Anlagen

Ich möchte mir ein neues Balkonkraftwerk kaufen (z.B. weil mein altes nur 600 Watt hat, oder kaputt ist). Kann ich mir dies bezuschussen lassen?
Das Förderprogramm bezuschusst lediglich Erstinstallationen. Wenn Sie bereits ein Balkonkraftwerk installiert hatten, ist eine Bezuschussung leider nicht möglich.

Kann ich mir ein gebrauchtes Balkonkraftwerk kaufen und dies bezuschussen lassen?
Nein, leider nicht. Das Ziel des Förderprogramms ist es, 1.000 zusätzliche Balkonkraftwerke zu ermöglichen. Daher ist ein gebrauchtes Balkonkraftwerk, welches an einem neuen Standort installiert wird, nicht förderfähig.

Kann ich den Zuschuss auch für eine große PV-Anlage nutzen?
Nein, leider nicht. Das Zuschussprogramm ist auf genehmigungsfreie Balkonkraftwerke mit bis zu derzeit 600 Watt, perspektivisch 800 Watt, beschränkt. Falls Sie sich eine größere Anlage anschaffen möchten, empfehlen wir für eine erste Abschätzung der möglichen Energieausbeute auf Ihrem Dach die Informationen des Energieatlas Baden-Württemberg sowie eine Beratung durch die Energieagentur. 

Kann ich mein Camping-PV-Modul bezuschussen lassen?
Leider ist das nicht möglich. Die geförderten Anlagen müssen mindestens 300W haben, stationär am Haus (Balkon, Garten, Terasse, etc.) befestigt sein und im Marktstammdatenregister angemeldet sein. Förderfähig sind neben klassischen Balkonkraftwerken auch Solartische.

Ich habe bereits eine PV-Anlage. Kann ich zusätzlich einen Zuschuss für ein Balkonkraftwerk beantragen?
Nein, leider ist das nicht möglich. Ersatzbeschaffung und Erweiterung von Bestandsanlagen (zu diesen zählen auch bereits vorhandene Dachflächen PV-Anlagen) sind von der Förderung ausgenommen.

Ich habe noch einen alten Stromzähler zuhause. Kann ich diesen weiterhin nutzen?
Bei Nutzung einer PV-Anlage (auch Balkonkraftwerk) sind Sie theoretisch verpflichtet, den erzeugten Solarstrom zu erfassen. Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in das Netz erfolgt, wird der zuständige Netzbetreiber Netze BW Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Die Information an die Netze BW erfolgt bei Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister. Über den genauen Ablauf werden Sie informiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Netze BW. In der Zwischenzeit können Sie Ihr Balkonkraftwerk bereits nutzen.

Kann ich mein Balkonkraftwerk weltweit kaufen?
Ihr Balkonkraftwerk können Sie von einem europäischen Händler beziehen. Wichtig ist, dass die einzureichende Rechnung auf Deutsch oder Englisch vorliegt.

Welche Technik und Anlagen werden empfohlen?
Leider ist es nicht möglich, eine individuelle fachliche Beratung anzubieten. Für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Energie wenden Sie sich bitte an die Energieagentur Böblingen 
Auf der Seite des DKE können Sie sich außerdem selbst informieren.

Welche technischen Anforderungen müssen erfüllt werden?
Bitte lesen Sie hierzu die Förderbedingungen (201,1 KiB).

Wo bekomme ich Hilfe bei der Durchführung?
Für lokale Handwerker, Elektriker etc. empfehlen wir die Handwerkersuche der Energieagentur Böblingen

Weitere Fragen

Muss ich meine Anlage bei der Stadt Böblingen anmelden oder genehmigen lassen?
Nein, Ihre Anlage muss lediglich im Marktstammdatenregister registriert werden.

Mein Haus steht unter Denkmalschutz. Kann ich ein Balkonkraftwerk installieren?
Balkonkraftwerke an denkmalgeschützten Gebäuden sind genehmigungspflichtig. Die Antragsformulare können beim Baurechtsamt der Stadt Böblingen heruntergeladen werden, siehe Abschnitt "Denkmalschutzrechtliche Genehmigung". Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallprüfung, wobei das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudes nicht beeinträchtigt werden sollte. Zum Antrag sollte zudem noch folgendes mit eingereicht werden:
- Lageplanskizze, M1:500
- Ansicht des Gebäudes, M1:100, mit Darstellung der geplanten PV-Anlage
- Produktdetails mit Abmessungen

Was passiert, wenn die Fördermittel aufgebraucht sind?
Die Anträge werden in Reihenfolge der vollständig gestellten Anträge abgearbeitet, bis der Fördertopf aufgebraucht ist. Der Status des Förderprogramms wird per Ampelstatus auf der Webseite angezeigt. Wenn nicht mehr viele Fördergelder vorhanden sind, wechselt der Status auf gelb. Zeigt die Ampel rot, können leider keine weiteren Anträge in dieser Periode bearbeitet werden.

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen, falls ich aus Böblingen wegziehe?
Nein, in diesem Fall dürfen Sie entweder dem nächsten Wohnungsnutzer die Anlage überlassen oder am neuen Wohnort Ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten.

Was bedeutet „Bonuspassempfänger*in“?
Den Böblinger Bonuspass erhalten Einwohner*innen der Stadt Böblingen, die über wenig Einkünfte verfügen. Es gibt einen Bonuspass A für Menschen, die Transferleistungen wie z.B. Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Den Bonuspass B erhalten Menschen mit kleinem Einkommen, die unter einer bestimmten Bruttojahreseinkommensgrenze bleiben.

Hier gibt es weitere Infos.

Wie lange muss mein Bonuspass gültig sein?
Ihr Bonuspass muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültig sein.

Wie werden meine Daten genutzt?
Die Stadt Böblingen verwendet Ihre Daten lediglich zur Abwicklung des Antrags, und danach in anonymisierter Form oder nach vorherigem Einverständnis. Mehr Details finden Sie in der Datenschutzerklärung (462,2 KiB).

Mehr Wissen, mehr Energie

Hintergrund

Die Klimaförderung BB basiert auf einem interfraktionellen Antrag des Böblinger Gemeinderats zur Förderung von Balkonkraftwerken. Die Antragsabwicklung erfolgt in Kooperation mit dem Softwarezentrum Böblingen/Sindelfingen e.V.. Ziel ist es, bis zu 1.000 Balkonkraftwerke in Böblingen zu fördern.
 
Die Stadt Böblingen hat das ambitionierte Ziel, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Der Ausbau von Erneuerbaren Energien ist dabei ein zentraler Baustein. Und die Förderung von Balkonkraftwerken bildet einen kleinen, aber wichtigen Beitrag. Weitere Förderprogramme zur Unterstützung der Klimaneutralitätsziele der Stadt Böblingen sollen folgen.

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